Direkter Immobilienankauf in Nürnberg, Fürth & Erlangen – kein Makler, keine Provision 📞 0911 97598285

Immobilie direkt verkaufen – Kaufangebot anfordern

Beantworten Sie wenige Fragen, damit wir prüfen können, ob ein direkter Ankauf grundsätzlich möglich ist – kostenlos, unverbindlich, ohne Maklervermittlung und ohne Maklerprovision.

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3 Angaben genügen – wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Was möchten Sie verkaufen?

Kostenlos & unverbindlich · kein Maklervertrag · keine Maklerprovision · Datenschutzhinweise

Oder: ausführliche Anfrage mit Objektdaten

Freiwillig – wer uns schon jetzt mehr zur Immobilie mitteilen möchte, kann hier Eckdaten ergänzen. Für die erste Prüfung genügt die Kurzanfrage oben.

Schritt 1 von 6 Dauer: ungefähr 2 Minuten

Welche Immobilie möchten Sie verkaufen?

Die Fragen passen sich Ihrer Immobilienart an.

Lieber persönlich? Rufen Sie uns an: 0911 97598285

So geht es nach Ihrer Anfrage weiter

Eckdaten-Prüfung

Wir prüfen die übermittelten Eckdaten Ihrer Immobilie.

Persönliche Rückmeldung

Wir melden uns persönlich über Ihre gewählte Kontaktmöglichkeit.

Unterlagen & Besichtigung

Bei grundsätzlichem Kaufinteresse stimmen wir weitere Unterlagen und gegebenenfalls eine Besichtigung ab.

Konkretes Kaufangebot

Nach vollständiger Prüfung kann ein konkretes Kaufangebot abgegeben werden.

Notarieller Kaufvertrag

Eine rechtliche Bindung entsteht erst durch einen notariellen Kaufvertrag.

Die Anfrage ist keine förmliche Verkehrswertermittlung und kein Gutachten. Ein konkretes Kaufangebot setzt die Prüfung der Immobilie und der wesentlichen Unterlagen voraus. Da Dreifranken Immobilien selbst als Käufer auftritt, enthält ein mögliches Kaufangebot die eigene Kalkulation von Zustand, Aufwand, Investitionen und Risiken.

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Häufige Fragen zur Ankaufsprüfung

Kaufen Sie meine Immobilie wirklich selbst?

Ja. Wir treten nach der Prüfung bei Interesse selbst als Käufer auf und geben ein direktes Kaufangebot ab. Ihre Anfrage wird nicht an fremde Kaufinteressenten weitergegeben.

Sind Sie ein Immobilienmakler?

Nein. Wir vermitteln keine Immobilien an Dritte und schließen keinen Maklervertrag ab.

Entsteht durch die Anfrage ein Maklervertrag?

Nein. Es entsteht weder ein Maklervertrag noch eine Verpflichtung zum Verkauf.

Muss ich eine Maklerprovision bezahlen?

Nein. Da wir selbst kaufen, fällt für Sie keine Maklerprovision an.

Ist die Anfrage unverbindlich?

Ja, vollständig. Eine rechtliche Bindung entsteht erst durch einen notariellen Kaufvertrag.

Erhalte ich sofort einen Immobilienwert?

Nein. Die Anfrage ist keine förmliche Verkehrswertermittlung und kein Gutachten. Ein konkretes Kaufangebot setzt die Prüfung der Immobilie und der wesentlichen Unterlagen voraus.

Welche Angaben werden für die erste Prüfung benötigt?

Immobilienart, Postleitzahl und Ort sowie wenige Eckdaten zu Größe, Nutzung und Zustand – alles Weitere klären wir im persönlichen Gespräch.

Muss ich schon alle Unterlagen haben?

Nein. Unterlagen können Sie jederzeit später nachreichen; wir unterstützen auch bei der Beschaffung.

Was ist, wenn ich Angaben nicht kenne?

Kein Problem – bei den fachlichen Fragen können Sie jederzeit „nicht bekannt“ auswählen. Das Formular lässt sich auch ohne technische Detailkenntnisse absenden.

Kaufen Sie vermietete Immobilien?

Ja. Bestehende Mietverhältnisse werden nach den gesetzlichen Regeln übernommen.

Kaufen Sie sanierungsbedürftige Immobilien?

Ja. Der Zustand fließt offen in unsere Kalkulation ein – Sie müssen vorher nichts renovieren.

Kaufen Sie auch Mehrfamilienhäuser und Grundstücke?

Ja, ebenso Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien, Gewerbegrundstücke und ganze Portfolios. Ob ein Ankauf möglich ist, ergibt sich immer erst aus der individuellen Prüfung.

Muss ich die genaue Adresse angeben?

Nein. Für die erste Prüfung reichen Postleitzahl und Ort; die genaue Adresse können Sie später mitteilen.

Wie werden meine Daten verwendet?

Ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage auf unserem eigenen Hosting – keine Weitergabe an fremde Makler oder Kaufinteressenten. Details in der Datenschutzerklärung.

Wann entsteht eine rechtliche Verpflichtung?

Erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag – vorher können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen.

Wie läuft es nach meiner Anfrage weiter?

Wir prüfen die Eckdaten, melden uns persönlich, stimmen bei Kaufinteresse Unterlagen und Besichtigung ab – danach kann ein konkretes Kaufangebot folgen.

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