Direkter Immobilienankauf in Nürnberg, Fürth & Erlangen – kein Makler, keine Provision 📞 0911 94052073

Geerbte Immobilie verkaufen – wir begleiten Sie durch den Ablauf

Ein geerbtes Haus wirft viele Fragen auf: behalten, vermieten oder verkaufen? Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung und nehmen Ihnen die Abwicklung ab.

Nach der Erbschaft: erst einmal Klarheit gewinnen

Eine geerbte Immobilie ist oft mit Erinnerungen verbunden – und gleichzeitig mit Pflichten: Unterhalt, Versicherung, Grundsteuer, vielleicht Leerstand oder Renovierungsstau. Viele Erben leben zudem nicht mehr in der Region und können sich nur schwer kümmern.

Wir kaufen geerbte Häuser und Wohnungen direkt – ohne dass Sie renovieren, entrümpeln oder mehrfach anreisen müssen. Besichtigung, Unterlagenbeschaffung und Abwicklung koordinieren wir mit Ihnen auch aus der Ferne. Ob Verkauf oder Behalten die bessere Wahl ist, beleuchtet unser Ratgeber: Geerbte Immobilie verkaufen oder behalten?

Wir kaufen in Nürnberg, Fürth, Erlangen und dem Umland – von Schwabach bis Lauf an der Pegnitz. Kurze Wege bedeuten für Sie: schnelle Besichtigung und ein Ansprechpartner, der die Lage wirklich kennt.

Gut zu wissen: Wir sind kein Immobilienmakler und vermitteln keine Immobilien an Dritte. Durch Ihre Anfrage entsteht weder ein Maklervertrag noch eine Verpflichtung zum Verkauf – und für Sie fällt keine Maklerprovision an. Nicht jede angebotene Immobilie wird automatisch angekauft: Vor einem Kaufangebot prüfen wir Objekt, Unterlagen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Rechtlich bindend wird ein Verkauf erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag.

Was rechtlich zu beachten ist

Für den Verkauf müssen Sie als Eigentümer im Grundbuch stehen oder Ihre Erbenstellung nachweisen – üblicherweise durch Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall in der Regel gebührenfrei. Sind mehrere Erben beteiligt, gelten Besonderheiten – dazu unsere Seite Immobilie aus einer Erbengemeinschaft verkaufen.

Steuerlich können Erbschaftsteuer und ggf. die Spekulationsfrist eine Rolle spielen. Die Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.

Hilfreiche Unterlagen

Vieles davon lässt sich nachbeschaffen; wir unterstützen Sie dabei. Sie müssen das Haus für die Besichtigung nicht räumen.

Häufige Fragen

Ich wohne weit weg – wie läuft der Verkauf ab?
Fast alles lässt sich telefonisch, per E-Mail und mit einem einzigen Vor-Ort-Termin regeln. Für den Notartermin sind je nach Fall auch Vollmachtslösungen möglich – dazu berät der Notar.
Muss das Haus leergeräumt sein?
Nein. Wir übernehmen Objekte mitsamt Hausrat und kümmern uns nach dem Kauf um die Räumung.
Der Erbschein liegt noch nicht vor – kann ich trotzdem anfragen?
Ja. Die Prüfung können wir schon starten; die Beurkundung erfolgt, sobald die Erbenstellung nachgewiesen ist.
Was kostet mich Ihre Begleitung?
Nichts. Prüfung, Besichtigung und Angebot sind kostenlos – eine Provision fällt nicht an, weil wir selbst kaufen.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Steuerliche Auswirkungen hängen von der persönlichen Situation ab und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden. Der konkrete notarielle Ablauf wird vom beauftragten Notariat anhand des Kaufvertrags und der jeweiligen Voraussetzungen erläutert.

Jetzt unverbindlich prüfen lassen

Übermitteln Sie uns die Eckdaten – wir melden uns persönlich mit einer ehrlichen Einschätzung.

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