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Geerbte Immobilie verkaufen oder behalten?

Nach dem Erbfall stehen Erben vor einer großen Entscheidung. Diese Fragen helfen bei einer klaren, nüchternen Abwägung.

Von Yaser Nadjar, Drei Franken Immobilien · Veröffentlicht am 16. Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert am 16. Juli 2026

Die drei Optionen: nutzen, vermieten, verkaufen

Selbst nutzen lohnt, wenn Lage und Zuschnitt zum eigenen Leben passen – und die oft nötige Modernisierung finanzierbar ist. Vermieten bringt laufende Erträge, macht Sie aber zum Verwalter: Instandhaltung, Mietersuche, Nebenkostenabrechnung und Rücklagen gehören dann zu Ihrem Alltag, auch aus der Ferne. Verkaufen schafft klare Verhältnisse und Liquidität – besonders wenn mehrere Erben beteiligt sind oder das Haus Sanierungsbedarf hat.

Diese Fragen helfen bei der Entscheidung

Rechtliches: Erbschein und Grundbuch

Verkaufen kann nur, wer seine Erbenstellung nachweist – durch Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Das Grundbuch sollte berichtigt werden; innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Umschreibung auf die Erben in der Regel gebührenfrei (Nr. 14110 KV GNotKG). Ein noch laufendes Erbscheinverfahren ist kein Grund zu warten: Prüfung und Vorbereitung eines Verkaufs können parallel laufen.

Steuern im Blick behalten

Beim Erben selbst fällt je nach Verwandtschaftsgrad und Freibeträgen Erbschaftsteuer an (z. B. 400.000 € Freibetrag pro Kind, § 16 ErbStG). Beim späteren Verkauf kann die zehnjährige Spekulationsfrist relevant sein – wobei die Besitzzeit des Erblassers angerechnet wird (§ 23 EStG). Die konkreten Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden.

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Quellen und Grundlagen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Steuerliche Auswirkungen hängen von der persönlichen Situation ab und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden. Der konkrete notarielle Ablauf wird vom beauftragten Notariat anhand des Kaufvertrags und der jeweiligen Voraussetzungen erläutert.

Sie möchten Ihre Situation unverbindlich besprechen? Sprechen Sie uns gerne an – oder übermitteln Sie uns direkt die Eckdaten Ihrer Immobilie.

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