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Immobilie bei Scheidung oder Trennung verkaufen

Wenn gemeinsames Eigentum aufgeteilt werden soll, kann ein planbarer und transparenter Verkauf für klare Verhältnisse sorgen – ohne öffentliche Vermarktung.

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Klare Verhältnisse in einer schwierigen Zeit

Bei einer Trennung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Streitpunkt: Wer bleibt? Wer zahlt den Kredit? Was ist das Haus wert? Ein Verkauf an einen außenstehenden Käufer kann für beide Seiten Klarheit schaffen. Eine Teilungsversteigerung kann demgegenüber mit zusätzlichem Zeitaufwand, Kosten und wirtschaftlichen Risiken verbunden sein; ob ein freihändiger Verkauf vorteilhafter ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab.

Wir treten als direkter Kaufinteressent auf. Beide Eigentümer erhalten auf Wunsch dieselben Informationen zum Ablauf und zum Kaufangebot. Diskretion ist selbstverständlich – kein Schild, kein Inserat, keine Besichtigungstermine mit Fremden.

Wir kaufen in Nürnberg, Fürth, Erlangen und dem Umland – von Schwabach bis Lauf an der Pegnitz. Kurze Wege bedeuten für Sie: schnelle Besichtigung und ein Ansprechpartner, der die Lage wirklich kennt.

Gut zu wissen: Wir sind Kaufinteressent, kein Makler und keine Beratungsstelle – es entsteht weder ein Maklervertrag noch eine Verkaufspflicht. Verkauft werden kann nur mit Zustimmung beider Eigentümer; bindend wird der Verkauf erst mit dem notariellen Kaufvertrag.

Was beim Verkauf in der Trennung wichtig ist

Zu Zugewinnausgleich und steuerlichen Fragen (z. B. Spekulationsfrist bei Auszug eines Partners) empfehlen wir Anwalt bzw. Steuerberater – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung.

So bleibt der Verkauf transparent

Auf Wunsch kommunizieren wir mit beiden Parteien getrennt, aber inhaltsgleich – oder über die beteiligten Anwälte. Auf Wunsch erläutern wir nachvollziehbar, welche wesentlichen Faktoren bei unserer Bewertung berücksichtigt wurden. Bei Uneinigkeit zwischen Miteigentümern können wir keine rechtliche Beratung oder Vermittlung zwischen den Parteien übernehmen. Die Kaufpreiszahlung erfolgt nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars an die im Kaufvertrag vorgesehenen Empfänger – auf Wunsch aufgeteilt.

Häufige Fragen

Mein Ex-Partner blockiert den Verkauf – was tun?
Ohne Zustimmung beider Eigentümer geht es nicht. Häufig hilft ein konkretes, transparentes Kaufangebot als Gesprächsgrundlage. Rechtliche Beratung oder eine Vermittlung zwischen den Parteien können wir nicht übernehmen – hierfür ist ein Rechtsanwalt zuständig.
Können wir getrennt mit Ihnen sprechen?
Ja. Wir informieren beide Seiten gleich – getrennt oder gemeinsam, wie Sie möchten.
Wie schnell geht so ein Verkauf?
Nach Besichtigung und Unterlagenprüfung erhalten Sie zügig ein Angebot; den Zeitplan bis Beurkundung und Übergabe stimmen wir auf Ihre Situation ab.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Steuerliche Auswirkungen hängen von der persönlichen Situation ab und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden. Der konkrete notarielle Ablauf wird vom beauftragten Notariat anhand des Kaufvertrags und der jeweiligen Voraussetzungen erläutert.

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Übermitteln Sie uns die Eckdaten – wir melden uns persönlich mit einer ehrlichen Einschätzung.

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