Direkter Immobilienankauf in Nürnberg, Fürth & Erlangen – kein Makler, keine Provision 📞 0911 94052073

Immobilie bei Scheidung oder Trennung verkaufen

Wenn gemeinsames Eigentum aufgeteilt werden soll, hilft ein planbarer, neutraler Verkauf – ohne öffentliche Vermarktung und ohne zusätzliche Konflikte.

Klare Verhältnisse in einer schwierigen Zeit

Bei einer Trennung ist die gemeinsame Immobilie oft der größte Streitpunkt: Wer bleibt? Wer zahlt den Kredit? Was ist das Haus wert? Ein Verkauf an einen neutralen Dritten schafft für beide Seiten Klarheit – und verhindert, dass die Immobilie zur dauerhaften Belastung wird, etwa durch eine drohende Teilungsversteigerung mit meist deutlich schlechterem Ergebnis.

Wir treten als neutraler Käufer auf: Beide Parteien erhalten dieselben Informationen, dasselbe Angebot und denselben Ansprechpartner. Diskretion ist selbstverständlich – kein Schild, kein Inserat, keine Besichtigungstermine mit Fremden.

Wir kaufen in Nürnberg, Fürth, Erlangen und dem Umland – von Schwabach bis Lauf an der Pegnitz. Kurze Wege bedeuten für Sie: schnelle Besichtigung und ein Ansprechpartner, der die Lage wirklich kennt.

Gut zu wissen: Wir sind kein Immobilienmakler und vermitteln keine Immobilien an Dritte. Durch Ihre Anfrage entsteht weder ein Maklervertrag noch eine Verpflichtung zum Verkauf – und für Sie fällt keine Maklerprovision an. Nicht jede angebotene Immobilie wird automatisch angekauft: Vor einem Kaufangebot prüfen wir Objekt, Unterlagen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Rechtlich bindend wird ein Verkauf erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag.

Was beim Verkauf in der Trennung wichtig ist

Zu Zugewinnausgleich und steuerlichen Fragen (z. B. Spekulationsfrist bei Auszug eines Partners) empfehlen wir Anwalt bzw. Steuerberater – diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung.

So bleibt der Verkauf fair

Auf Wunsch kommunizieren wir mit beiden Parteien getrennt, aber inhaltsgleich – oder über die beteiligten Anwälte. Unser Angebot legen wir nachvollziehbar offen, sodass keine Seite das Gefühl hat, übervorteilt zu werden. Die Kaufpreiszahlung erfolgt nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars an die im Kaufvertrag vorgesehenen Empfänger – auf Wunsch aufgeteilt.

Häufige Fragen

Mein Ex-Partner blockiert den Verkauf – was tun?
Ohne Zustimmung beider Eigentümer geht es nicht. Häufig hilft ein neutrales, transparentes Angebot als Gesprächsgrundlage; im Konfliktfall berät ein Anwalt über die Optionen.
Können wir getrennt mit Ihnen sprechen?
Ja. Wir informieren beide Seiten gleich – getrennt oder gemeinsam, wie Sie möchten.
Wie schnell geht so ein Verkauf?
Nach Besichtigung und Unterlagenprüfung erhalten Sie zügig ein Angebot; den Zeitplan bis Beurkundung und Übergabe stimmen wir auf Ihre Situation ab.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Steuerliche Auswirkungen hängen von der persönlichen Situation ab und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden. Der konkrete notarielle Ablauf wird vom beauftragten Notariat anhand des Kaufvertrags und der jeweiligen Voraussetzungen erläutert.

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Übermitteln Sie uns die Eckdaten – wir melden uns persönlich mit einer ehrlichen Einschätzung.

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