Vor dem Verkauf noch schnell renovieren? Meist lohnt es nicht. Eine nüchterne Rechnung hilft bei der Entscheidung.
Von Yaser Nadjar, Drei Franken Immobilien · Veröffentlicht am 16. Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert am 16. Juli 2026
Die verbreitete Idee: „Mit neuem Bad verkauft es sich besser.“ Die Praxis: Größere Sanierungen kosten sechsstellige Beträge, dauern Monate und treffen selten den Geschmack der Käufer. Kosmetik wiederum („Pinselsanierung“) durchschauen Käufer schnell. Vollständig eingepreist wird die Sanierung selten – wer verkauft, gibt die Marge des Sanierens in der Regel ab, trägt aber Risiko und Aufwand.
Professionelle Käufer rechnen rückwärts: Wert nach Sanierung minus Sanierungskosten minus Risikopuffer. Relevante Posten sind Dach, Heizung, Elektrik, Fenster, Bäder, Leitungen und die energetische Ertüchtigung. Wichtig zu wissen: Beim Eigentümerwechsel greifen Nachrüstpflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz – etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Austausch alter Konstanttemperatur-Heizkessel (§§ 47, 72 GEG) – innerhalb von zwei Jahren durch den Käufer.
Beim Verkauf im Ist-Zustand müssen Sie weder renovieren noch entrümpeln. Wichtig ist Ehrlichkeit: Bekannte Mängel (Feuchtigkeit, Schädlinge, Altlasten) sollten Sie offenlegen – arglistig verschwiegene Mängel können auch nach dem Verkauf zur Haftung führen. Seriöse Ankäufer gehen offen mit Mängeln um und kalkulieren sie transparent ein. Details: Sanierungsbedürftige Immobilie verkaufen.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Steuerliche Auswirkungen hängen von der persönlichen Situation ab und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden. Der konkrete notarielle Ablauf wird vom beauftragten Notariat anhand des Kaufvertrags und der jeweiligen Voraussetzungen erläutert.
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