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Vermietete Wohnung verkaufen: Rechte und Besonderheiten

Eine vermietete Wohnung zu verkaufen ist rechtlich klar geregelt – wenn man die Spielregeln kennt. Die wichtigsten Punkte im Überblick. Liegt die Wohnung im Stadtgebiet, finden Sie hier alle Details: vermietete Wohnung in Nürnberg verkaufen.

Von Yaser Nadjar, Dreifranken Immobilien · Veröffentlicht am 16. Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert am 16. Juli 2026

Kauf bricht nicht Miete

Der zentrale Grundsatz steht in § 566 BGB: Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein – mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich Kaution und vereinbarter Miete. Ihre Mieter müssen dem Verkauf weder zustimmen noch ausziehen. Für Sie als Verkäufer heißt das: Der Mietvertrag ist kein Hindernis, sondern schlicht Bestandteil des Objekts.

Vorkaufsrecht des Mieters – wann es gilt

Ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 577 BGB) hat der Mieter nur in einem Sonderfall: wenn die vermietete Wohnung erstmals in Wohnungseigentum umgewandelt und dann an einen Dritten verkauft wird. Beim Verkauf einer bereits bestehenden Eigentumswohnung besteht in der Regel kein Vorkaufsrecht. Ob Ihr Fall betroffen ist, klärt der Notar zuverlässig.

Besichtigungen und Umgang mit dem Mieter

Der Mieter muss Besichtigungen nur in angemessenem Umfang und nach rechtzeitiger Ankündigung dulden. Massenbesichtigungen belasten das Verhältnis – und führen nicht selten zu Konflikten oder Kündigungen. Ein einzelner, gut abgestimmter Termin mit einem konkreten Käufer ist die schonendste Lösung für alle Seiten.

An wen verkauft man vermietete Wohnungen am besten?

Für Selbstnutzer sind vermietete Wohnungen häufig weniger attraktiv, weil eine kurzfristige Eigennutzung durch bestehende Mietverträge, Kündigungsschutz und mögliche Sperrfristen eingeschränkt sein kann. Realistische Käufergruppen sind daher vor allem Kapitalanleger und Bestandskäufer. Eine Eigenbedarfskündigung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich; ein gerichtliches Verfahren entsteht nicht automatisch, sondern kann erforderlich werden, wenn die Kündigung bestritten wird oder der Mieter nicht auszieht. Diese bewerten nach Ertrag: Miete, Hausgeld, Rücklagen und Zustand. Realistische Erwartungen und vollständige Unterlagen (Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, WEG-Protokolle) beschleunigen den Abschluss erheblich. Wie der Direktverkauf an uns funktioniert: Vermietete Immobilie verkaufen.

Kündigungsschutz, Kaution und Betriebskosten

Kündigungsschutz: Der Verkauf ändert nichts an den Kündigungsregeln – der Erwerber kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. begründeter Eigenbedarf, Sperrfristen nach Umwandlung gem. § 577a BGB) kündigen. Für Sie als Verkäufer heißt das: Der Mieterschutz „hängt am Vertrag“, nicht an Ihrer Person.

Mietkaution: Sie wird beim Eigentümerwechsel an den Erwerber weitergereicht, der sie für den Mieter fortführt (§ 566a BGB). Halten Sie Kautionshöhe und Anlageform bereit.

Betriebskosten: Die letzte Abrechnung und die laufenden Vorauszahlungen gehören zu den wichtigsten Unterlagen – der Käufer übernimmt den Abrechnungsturnus. Offene Nachzahlungen oder Guthaben werden üblicherweise stichtagsbezogen im Kaufvertrag geregelt.

Diese Unterlagen erwartet der Käufer

Zur Übergabe gehören später auch Schlüsselprotokoll und die Information des Mieters über den neuen Vermieter samt neuer Bankverbindung.

Häufige Fragen zu diesem Thema

Darf ich die Wohnung für Besichtigungen einfach betreten?
Nein. Der Mieter muss Besichtigungen nur nach rechtzeitiger Ankündigung und in angemessenem Umfang dulden. Termine werden in Abstimmung mit dem Mieter vereinbart.
Hat mein Mieter ein Vorkaufsrecht?
Nur im Sonderfall des § 577 BGB: bei erstmaliger Umwandlung in Wohnungseigentum und anschließendem Verkauf an einen Dritten. Ob Ihr Fall betroffen ist, klärt der Notar.
Kann der Käufer die Miete erhöhen?
Nur im gesetzlichen Rahmen (z. B. Vergleichsmiete, Kappungsgrenzen) – der Eigentümerwechsel selbst schafft kein Sonderrecht.
Was ist mit Mietrückständen bei Verkauf?
Rückstände bis zum Stichtag stehen grundsätzlich Ihnen zu; die Handhabung wird im Kaufvertrag geregelt. Auch Objekte mit Rückständen können angeboten werden.

Quellen und Grundlagen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Steuerliche Auswirkungen hängen von der persönlichen Situation ab und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden. Der konkrete notarielle Ablauf wird vom beauftragten Notariat anhand des Kaufvertrags und der jeweiligen Voraussetzungen erläutert.

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