Eine vermietete Wohnung zu verkaufen ist rechtlich klar geregelt – wenn man die Spielregeln kennt. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Von Yaser Nadjar, Drei Franken Immobilien · Veröffentlicht am 16. Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert am 16. Juli 2026
Der zentrale Grundsatz steht in § 566 BGB: Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein – mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich Kaution und vereinbarter Miete. Ihre Mieter müssen dem Verkauf weder zustimmen noch ausziehen. Für Sie als Verkäufer heißt das: Der Mietvertrag ist kein Hindernis, sondern schlicht Bestandteil des Objekts.
Ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 577 BGB) hat der Mieter nur in einem Sonderfall: wenn die vermietete Wohnung erstmals in Wohnungseigentum umgewandelt und dann an einen Dritten verkauft wird. Beim Verkauf einer bereits bestehenden Eigentumswohnung besteht in der Regel kein Vorkaufsrecht. Ob Ihr Fall betroffen ist, klärt der Notar zuverlässig.
Der Mieter muss Besichtigungen nur in angemessenem Umfang und nach rechtzeitiger Ankündigung dulden. Massenbesichtigungen belasten das Verhältnis – und führen nicht selten zu Konflikten oder Kündigungen. Ein einzelner, gut abgestimmter Termin mit einem konkreten Käufer ist die schonendste Lösung für alle Seiten.
Selbstnutzer scheiden meist aus (sie müssten auf Eigenbedarf klagen oder lange warten), bleiben Kapitalanleger und Bestandskäufer. Diese bewerten nach Ertrag: Miete, Hausgeld, Rücklagen und Zustand. Realistische Erwartungen und vollständige Unterlagen (Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung, WEG-Protokolle) beschleunigen den Abschluss erheblich. Wie der Direktverkauf an uns funktioniert: Vermietete Immobilie verkaufen.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Steuerliche Auswirkungen hängen von der persönlichen Situation ab und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden. Der konkrete notarielle Ablauf wird vom beauftragten Notariat anhand des Kaufvertrags und der jeweiligen Voraussetzungen erläutert.
Sie möchten Ihre Situation unverbindlich besprechen? Sprechen Sie uns gerne an – oder übermitteln Sie uns direkt die Eckdaten Ihrer Immobilie.
Wir geben Ihnen eine ehrliche, kostenlose Einschätzung – ohne Verkaufsdruck.
Kostenloses Kaufangebot anfragen