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Immobilie mit Wohnrecht verkaufen

Ein eingetragenes Wohnrecht schreckt viele Käufer ab – uns nicht. Wir prüfen Ihre Immobilie mit Wohnrecht fair und erklären transparent, wie es bewertet wird.

Verkaufen trotz eingetragenem Wohnrecht

Ein Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) erlaubt einer bestimmten Person – oft den Eltern oder einem früheren Eigentümer – die Immobilie oder Teile davon lebenslang zu bewohnen. Es steht im Grundbuch und bleibt beim Verkauf grundsätzlich bestehen. Für Selbstnutzer ist so ein Objekt uninteressant; für uns als Bestandskäufer ist es eine ganz normale Konstellation.

Beim Verkauf gibt es zwei Wege: Das Wohnrecht bleibt bestehen und wird bei der Bewertung berücksichtigt – oder der Berechtigte stimmt einer Löschung zu, etwa gegen eine Abfindung oder weil er ohnehin auszieht. Beides lässt sich sauber über den Notar regeln.

Wir kaufen in Nürnberg, Fürth, Erlangen und dem Umland – von Schwabach bis Lauf an der Pegnitz. Kurze Wege bedeuten für Sie: schnelle Besichtigung und ein Ansprechpartner, der die Lage wirklich kennt.

Gut zu wissen: Wir sind kein Immobilienmakler und vermitteln keine Immobilien an Dritte. Durch Ihre Anfrage entsteht weder ein Maklervertrag noch eine Verpflichtung zum Verkauf – und für Sie fällt keine Maklerprovision an. Nicht jede angebotene Immobilie wird automatisch angekauft: Vor einem Kaufangebot prüfen wir Objekt, Unterlagen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Rechtlich bindend wird ein Verkauf erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag.

Wie ein Wohnrecht die Bewertung beeinflusst

Der Wert des Wohnrechts hängt von der Wohnfläche, der ortsüblichen Miete und der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten ab. Dieser Wert wird vom Objektwert abgezogen – nachvollziehbar und offen dargelegt. Wichtig: Auch der Berechtigte gewinnt Sicherheit, denn sein Recht bleibt durch die Grundbucheintragung auch nach dem Verkauf vollständig geschützt.

Mehr Hintergrund im Ratgeber: Immobilie mit Wohnrecht verkaufen. Für die rechtliche Ausgestaltung im Einzelfall empfehlen wir Notar oder Rechtsanwalt.

Benötigte Unterlagen

Häufige Fragen

Bleibt das Wohnrecht nach dem Verkauf bestehen?
Ja, grundsätzlich bleibt es im Grundbuch und schützt den Berechtigten auch gegenüber dem neuen Eigentümer.
Kann das Wohnrecht abgelöst werden?
Nur mit Zustimmung des Berechtigten, z. B. gegen eine Abfindung. Ob das sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam – entscheiden tut der Berechtigte.
Kauft überhaupt jemand ein Haus mit Wohnrecht?
Ja – Bestandskäufer wie wir. Wir kalkulieren langfristig und können solche Objekte fair einwerten.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Steuerliche Auswirkungen hängen von der persönlichen Situation ab und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden. Der konkrete notarielle Ablauf wird vom beauftragten Notariat anhand des Kaufvertrags und der jeweiligen Voraussetzungen erläutert.

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