Ein eingetragenes Wohnrecht schreckt viele Käufer ab – uns nicht. Wir prüfen Ihre Immobilie mit Wohnrecht fair und erklären transparent, wie es bewertet wird.
Ein Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) erlaubt einer bestimmten Person – oft den Eltern oder einem früheren Eigentümer – die Immobilie oder Teile davon lebenslang zu bewohnen. Es steht im Grundbuch und bleibt beim Verkauf grundsätzlich bestehen. Für Selbstnutzer ist so ein Objekt uninteressant; für uns als Bestandskäufer ist es eine ganz normale Konstellation.
Beim Verkauf gibt es zwei Wege: Das Wohnrecht bleibt bestehen und wird bei der Bewertung berücksichtigt – oder der Berechtigte stimmt einer Löschung zu, etwa gegen eine Abfindung oder weil er ohnehin auszieht. Beides lässt sich sauber über den Notar regeln.
Wir kaufen in Nürnberg, Fürth, Erlangen und dem Umland – von Schwabach bis Lauf an der Pegnitz. Kurze Wege bedeuten für Sie: schnelle Besichtigung und ein Ansprechpartner, der die Lage wirklich kennt.
Der Wert des Wohnrechts hängt von der Wohnfläche, der ortsüblichen Miete und der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten ab. Dieser Wert wird vom Objektwert abgezogen – nachvollziehbar und offen dargelegt. Wichtig: Auch der Berechtigte gewinnt Sicherheit, denn sein Recht bleibt durch die Grundbucheintragung auch nach dem Verkauf vollständig geschützt.
Mehr Hintergrund im Ratgeber: Immobilie mit Wohnrecht verkaufen. Für die rechtliche Ausgestaltung im Einzelfall empfehlen wir Notar oder Rechtsanwalt.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Steuerliche Auswirkungen hängen von der persönlichen Situation ab und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden. Der konkrete notarielle Ablauf wird vom beauftragten Notariat anhand des Kaufvertrags und der jeweiligen Voraussetzungen erläutert.
Übermitteln Sie uns die Eckdaten – wir melden uns persönlich mit einer ehrlichen Einschätzung.
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