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Leerstehende Immobilie verkaufen – planbar und ohne Räumung

Leerstand kostet Geld und birgt Risiken – von Frostschäden bis zur Verkehrssicherungspflicht. So verkaufen Sie ein leerstehendes Objekt direkt im Ist-Zustand.

Ein leerstehendes Haus oder eine leere Wohnung verursacht laufende Kosten und Risiken wie Feuchtigkeit oder Frostschäden. Dreifranken Immobilien kauft leerstehende Objekte in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Umgebung direkt im Ist-Zustand an – ohne Renovierung, ohne Entrümpelung und ohne Maklerprovision. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Wenn eine Immobilie leer steht

Ein leerstehendes Haus oder eine leere Wohnung entsteht oft ungewollt – nach einer Erbschaft, einem Umzug ins Pflegeheim, einem beruflichen Wegzug oder wenn ein Verkauf immer wieder aufgeschoben wurde. Der Leerstand kostet weiter Geld und bringt Risiken mit sich, ohne dass die Immobilie genutzt wird. Ein direkter Verkauf im Ist-Zustand beendet diese Situation planbar und ohne Renovierung oder Entrümpelung.

Was Leerstand kostet und riskiert

Laufende Kosten

Auch ein leeres Objekt verursacht Kosten: Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Grundgebühren für Strom, Wasser und Heizung, gegebenenfalls Hausgeld bei Eigentumswohnungen sowie Instandhaltung. Diese Ausgaben laufen Monat für Monat weiter, während keine Einnahmen gegenüberstehen.

Bauliche Risiken

Länger unbeheizte und unbelüftete Gebäude sind anfälliger für Feuchtigkeit, Schimmel und im Winter für Frostschäden an Leitungen. Kleine Mängel bleiben unbemerkt und werden mit der Zeit größer – der Zustand und damit der Wert können sinken.

Versicherung und Verkehrssicherung

Viele Gebäudeversicherungen enthalten bei längerem Leerstand besondere Pflichten oder Einschränkungen; klären Sie den Versicherungsschutz frühzeitig mit Ihrem Versicherer. Als Eigentümer bleiben Sie außerdem verkehrssicherungspflichtig – etwa für Räum- und Streupflichten oder die Absicherung gegen Gefahren, die von dem Grundstück ausgehen.

Verkauf im Ist-Zustand – ohne Räumung

Beim Verkauf an Dreifranken Immobilien müssen Sie das Objekt nicht erst renovieren, streichen oder entrümpeln. Wir kaufen im Ist-Zustand an; ob die Übergabe geräumt oder unberäumt erfolgt, wird im Kaufvertrag vereinbart. Das nimmt gerade bei einem leerstehenden Erbobjekt viel Aufwand und Zeitdruck aus der Situation.

Gut zu wissen: Ein Ankauf setzt die Prüfung von Objekt, Unterlagen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen voraus; nicht jedes Objekt passt in unser Profil. Verbindlich wird der Verkauf erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag – bis dahin ist Ihre Anfrage kostenlos und unverbindlich.

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Häufige Fragen

Muss ich das leerstehende Objekt vor dem Verkauf räumen?
Nein. Wir kaufen im Ist-Zustand an; ob die Übergabe geräumt oder unberäumt erfolgt, wird im Kaufvertrag vereinbart. Sie müssen weder renovieren noch entrümpeln.
Welche Kosten verursacht ein Leerstand?
Weiterlaufende Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Grundgebühren für Energie und Wasser, bei Eigentumswohnungen das Hausgeld sowie Instandhaltung. Diese Kosten laufen ohne Nutzung weiter.
Ist mein leerstehendes Gebäude weiter versichert?
Viele Gebäudeversicherungen sehen bei längerem Leerstand besondere Pflichten oder Einschränkungen vor. Klären Sie den Versicherungsschutz frühzeitig mit Ihrem Versicherer – gerade wegen Frost- und Wasserschäden.
Was ist die Verkehrssicherungspflicht?
Als Eigentümer müssen Sie dafür sorgen, dass von Ihrem Grundstück keine Gefahren ausgehen – etwa durch Räum- und Streupflichten oder die Absicherung baulicher Gefahrenstellen. Diese Pflicht besteht auch bei Leerstand.
Kaufen Sie auch stark heruntergekommene, lange leerstehende Objekte?
Renovierungsstau ist kein Ausschlusskriterium. Ob ein Ankauf möglich ist, hängt von Lage, Zustand und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab – das prüfen wir individuell und geben Ihnen eine ehrliche Rückmeldung.
Wie schnell kann ich ein leerstehendes Objekt verkaufen?
Da keine Vermarktung und keine Mieterkoordination nötig sind, geht es meist zügig. Ein konkreter Zeitplan ergibt sich nach Prüfung der Unterlagen; verbindlich wird der Verkauf mit dem notariellen Kaufvertrag.

Leerstehendes Objekt unverbindlich anbieten

Beenden Sie den Leerstand planbar – wir prüfen Ihr Objekt kostenlos und unverbindlich.

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