Unbebaute Fläche, Industriegrundstück oder Betriebsareal mit Altbestand: Bieten Sie Ihr Gewerbegrundstück in Nürnberg, Fürth und Erlangen unverbindlich zur Ankaufsprüfung an.
Dreifranken Immobilien prüft gewerblich und industriell nutzbare Grundstücke – unbebaut, mit Halle oder mit Altbestand – im Großraum Nürnberg, Fürth und Erlangen als möglicher Direktkäufer. Baurecht, Erschließung, Bodenbeschaffenheit und mögliche Altlasten prüfen wir individuell. Wir sind kein Makler und verlangen beim eigenen Ankauf keine Provision. Ob ein Ankauf möglich ist, ergibt sich erst aus der Prüfung; eine rechtliche Bindung entsteht erst beim Notar. Ein Direktankauf ist planbar und diskret, aber nicht automatisch der höchste theoretisch erzielbare Preis.
Sie möchten ein Gewerbegrundstück in Nürnberg, Fürth, Erlangen oder dem Umland verkaufen? Bei Dreifranken Immobilien bieten Sie Ihre Fläche unverbindlich zur Ankaufsprüfung an. Gewerblich oder industriell nutzbare Grundstücke müssen wegen Baurecht, zulässiger Nutzung, Erschließung und möglichen Altlasten individuell geprüft werden – das übernehmen wir als möglicher Direktkäufer.
Diese Seite richtet sich an gewerblich oder industriell nutzbare Flächen. Ein Baugrundstück für Wohnbebauung ordnen Sie besser unter Grundstück verkaufen ein; ein Grundstück mit nutzbarem Gebäudebestand betrachten wir zusätzlich als Gewerbeimmobilie.
Wir sehen uns unterschiedliche gewerblich nutzbare Flächen an. Ob ein Ankauf infrage kommt, entscheidet sich immer erst nach der Prüfung – die folgende Aufzählung ist keine pauschale Ankaufszusage:
Der mögliche Ankaufspreis hängt von vielen Faktoren ab. Wir erklären die wichtigsten verständlich – ohne damit eine rechtsverbindliche Bewertung oder eine juristische Beratung abzugeben:
Diese Faktoren fließen in unsere Einschätzung ein. Auf Wunsch erläutern wir nachvollziehbar, welche wesentlichen Punkte wir berücksichtigt haben.
Viele Gewerbeflächen sind nicht leer, sondern mit einer Halle, einer Werkstatt oder älterem Bestand bebaut. Das ist kein Hindernis: Bestehende Gebäude, Leerstand, Sanierungsbedarf oder mögliche Abbruchkosten beziehen wir in die Prüfung ein und kalkulieren sie selbst. Sie müssen weder abreißen noch räumen, bevor Sie uns die Fläche anbieten.
Bei Grundstücken mit weiterhin gut nutzbarem Gebäudebestand kann die Betrachtung als Gewerbeimmobilie sinnvoller sein – gern schauen wir beides an.
Wird auf der Fläche noch ein Betrieb geführt, lässt sich ein Verkauf trotzdem vorbereiten. Denkbar sind ein Verkauf mit späterer Übergabe, eine Abstimmung auf eine geplante Standortverlagerung oder ein Zeitplan, der zum Betriebsablauf passt. Konkrete Zusagen zu Preis oder Zeitpunkt hängen vom Einzelfall ab – pauschale Versprechen machen wir bewusst nicht.
Für die erste Anfrage genügen wenige Eckdaten zu Lage, Größe, Nutzung und Bebauung. Vorhandene Unterlagen sichten wir später gemeinsam; fehlende Auskünfte beschaffen wir in Abstimmung mit Ihnen. Hilfreich sind zum Beispiel:
Der Ablauf ist transparent und für Sie unverbindlich:
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Ob ein Ankauf möglich ist, ergibt sich immer erst aus der individuellen Prüfung des Objekts; eine Ankaufszusage entsteht durch die Anfrage nicht. Eine rechtliche Bindung entsteht erst mit dem notariellen Kaufvertrag.
Übermitteln Sie uns die Eckdaten Ihrer Fläche – wir melden uns persönlich mit einer ehrlichen Einschätzung.
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