Direkter Immobilienankauf in Nürnberg, Fürth & Erlangen – kein Makler, keine Provision 📞 0911 97598285

Gewerbegrundstück direkt und diskret verkaufen

Unbebaute Fläche, Industriegrundstück oder Betriebsareal mit Altbestand: Bieten Sie Ihr Gewerbegrundstück in Nürnberg, Fürth und Erlangen unverbindlich zur Ankaufsprüfung an.

Dreifranken Immobilien prüft gewerblich und industriell nutzbare Grundstücke – unbebaut, mit Halle oder mit Altbestand – im Großraum Nürnberg, Fürth und Erlangen als möglicher Direktkäufer. Baurecht, Erschließung, Bodenbeschaffenheit und mögliche Altlasten prüfen wir individuell. Wir sind kein Makler und verlangen beim eigenen Ankauf keine Provision. Ob ein Ankauf möglich ist, ergibt sich erst aus der Prüfung; eine rechtliche Bindung entsteht erst beim Notar. Ein Direktankauf ist planbar und diskret, aber nicht automatisch der höchste theoretisch erzielbare Preis.

Gewerbegrundstück direkt vom Eigentümer

Sie möchten ein Gewerbegrundstück in Nürnberg, Fürth, Erlangen oder dem Umland verkaufen? Bei Dreifranken Immobilien bieten Sie Ihre Fläche unverbindlich zur Ankaufsprüfung an. Gewerblich oder industriell nutzbare Grundstücke müssen wegen Baurecht, zulässiger Nutzung, Erschließung und möglichen Altlasten individuell geprüft werden – das übernehmen wir als möglicher Direktkäufer.

Diese Seite richtet sich an gewerblich oder industriell nutzbare Flächen. Ein Baugrundstück für Wohnbebauung ordnen Sie besser unter Grundstück verkaufen ein; ein Grundstück mit nutzbarem Gebäudebestand betrachten wir zusätzlich als Gewerbeimmobilie.

Gut zu wissen: Wir sind kein Makler und berechnen beim eigenen Ankauf keine Provision. Ob ein Ankauf möglich ist, hängt insbesondere von Baurecht, Erschließung, Grundbuch und Wirtschaftlichkeit ab – eine Ankaufszusage entsteht durch die Anfrage nicht. Ein direkter Ankauf ist planbar und diskret, aber nicht automatisch der höchste theoretisch erzielbare Preis. Rechtlich bindend wird der Verkauf erst mit dem notariellen Kaufvertrag.

Welche Gewerbegrundstücke prüfen wir?

Wir sehen uns unterschiedliche gewerblich nutzbare Flächen an. Ob ein Ankauf infrage kommt, entscheidet sich immer erst nach der Prüfung – die folgende Aufzählung ist keine pauschale Ankaufszusage:

Was bestimmt den Wert eines Gewerbegrundstücks?

Der mögliche Ankaufspreis hängt von vielen Faktoren ab. Wir erklären die wichtigsten verständlich – ohne damit eine rechtsverbindliche Bewertung oder eine juristische Beratung abzugeben:

Diese Faktoren fließen in unsere Einschätzung ein. Auf Wunsch erläutern wir nachvollziehbar, welche wesentlichen Punkte wir berücksichtigt haben.

Grundstück mit Halle, Werkstatt oder Altbestand

Viele Gewerbeflächen sind nicht leer, sondern mit einer Halle, einer Werkstatt oder älterem Bestand bebaut. Das ist kein Hindernis: Bestehende Gebäude, Leerstand, Sanierungsbedarf oder mögliche Abbruchkosten beziehen wir in die Prüfung ein und kalkulieren sie selbst. Sie müssen weder abreißen noch räumen, bevor Sie uns die Fläche anbieten.

Bei Grundstücken mit weiterhin gut nutzbarem Gebäudebestand kann die Betrachtung als Gewerbeimmobilie sinnvoller sein – gern schauen wir beides an.

Gewerbegrundstück mit laufendem Betrieb

Wird auf der Fläche noch ein Betrieb geführt, lässt sich ein Verkauf trotzdem vorbereiten. Denkbar sind ein Verkauf mit späterer Übergabe, eine Abstimmung auf eine geplante Standortverlagerung oder ein Zeitplan, der zum Betriebsablauf passt. Konkrete Zusagen zu Preis oder Zeitpunkt hängen vom Einzelfall ab – pauschale Versprechen machen wir bewusst nicht.

Welche Unterlagen sind hilfreich?

Für die erste Anfrage genügen wenige Eckdaten zu Lage, Größe, Nutzung und Bebauung. Vorhandene Unterlagen sichten wir später gemeinsam; fehlende Auskünfte beschaffen wir in Abstimmung mit Ihnen. Hilfreich sind zum Beispiel:

So läuft die Ankaufsprüfung ab

Der Ablauf ist transparent und für Sie unverbindlich:

  1. Eckdaten übermitteln – Lage, Größe, Nutzung und Bebauung der Fläche.
  2. Erste Prüfung – wir sichten die Angaben und melden uns persönlich.
  3. Planungsrecht und Erschließung klären – Bebauungsplan, zulässige Nutzung, Anschlüsse.
  4. Unterlagen abstimmen – wir klären, welche Auskünfte für die Prüfung sinnvoll sind.
  5. Besichtigung – wir verschaffen uns vor Ort ein Bild von Fläche und Zufahrt.
  6. Mögliches schriftliches Kaufangebot – nach vollständiger Prüfung.
  7. Freie Entscheidung und notarielle Beurkundung – bindend wird der Verkauf erst beim Notar.

Häufige Fragen zum Verkauf von Gewerbegrundstücken

Kaufen Sie auch Grundstücke mit Altbestand?
Ja. Bestehende Gebäude, Leerstand, Sanierungsbedarf oder Abbruchkosten beziehen wir in die Prüfung ein und kalkulieren sie selbst. Sie müssen den Altbestand vorher nicht abreißen oder räumen.
Ist ein Verkauf bei laufendem Betrieb möglich?
Das lässt sich individuell vorbereiten – etwa mit späterer Übergabe oder abgestimmt auf eine Standortverlagerung. Konkrete Zusagen zu Preis und Zeitpunkt hängen vom Einzelfall ab.
Kaufen Sie unerschlossene Gewerbegrundstücke?
Der Erschließungsstand ist einer der Faktoren, die wir prüfen. Auch nicht oder nur teilweise erschlossene Flächen sehen wir uns an; die Erschließung fließt in die Einschätzung ein. Eine Ankaufszusage entsteht daraus nicht automatisch.
Was geschieht bei bekannten Altlasten?
Hinweise auf Altlasten oder frühere Nutzungen besprechen wir offen. Eine mögliche Belastung fließt in die Bewertung ein, ist aber nicht automatisch ein Ausschlusskriterium. Vorhandene Altlastenauskünfte sind für die Prüfung hilfreich.
Prüfen Sie auch Teilflächen?
Ja. Ob sich eine Teilfläche sinnvoll abtrennen und veräußern lässt, hängt von Zuschnitt, Erschließung und Planungsrecht ab. Sagen Sie uns einfach, welche Fläche Sie anbieten möchten.
Muss die Bebaubarkeit bereits abschließend geklärt sein?
Nein. Sie müssen im Vorfeld keine Gutachten beauftragen. Wir prüfen Baurecht und Bebaubarkeit im Rahmen unserer Ankaufsprüfung in Abstimmung mit den zuständigen Stellen.
Welche Unterlagen genügen für die erste Anfrage?
Für die erste Anfrage reichen wenige Eckdaten zu Lage, Größe, Nutzung und Bebauung. Grundbuchauszug, Flurkarte, Bebauungsplan oder Altlastenauskunft können Sie später nachreichen.
Entsteht durch die Anfrage eine Verpflichtung zum Verkauf?
Nein. Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Es entsteht weder ein Maklervertrag noch eine Verpflichtung zum Verkauf – eine rechtliche Bindung entsteht erst mit dem notariellen Kaufvertrag.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Ob ein Ankauf möglich ist, ergibt sich immer erst aus der individuellen Prüfung des Objekts; eine Ankaufszusage entsteht durch die Anfrage nicht. Eine rechtliche Bindung entsteht erst mit dem notariellen Kaufvertrag.

Gewerbegrundstück unverbindlich prüfen lassen

Übermitteln Sie uns die Eckdaten Ihrer Fläche – wir melden uns persönlich mit einer ehrlichen Einschätzung.

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