Direkter Immobilienankauf in Nürnberg, Fürth & Erlangen – kein Makler, keine Provision 📞 0911 97598285

Wohn- und Geschäftshaus verkaufen – direkt und diskret

Gemischt genutzte Objekte mit Laden-, Büro- oder Praxisflächen: Wir kaufen Wohn- und Geschäftshäuser mit allen bestehenden Mietverhältnissen.

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Mischobjekte brauchen einen Käufer, der beides versteht

Wohn- und Geschäftshäuser verbinden zwei Welten: Wohnungsmietrecht auf der einen, Gewerbemietverträge mit eigenen Laufzeiten, Indexklauseln und Nutzungsbindungen auf der anderen Seite. Für private Käufer ist das oft zu komplex – für uns ist es Alltag.

Wir kaufen gemischt genutzte Objekte in zentralen wie in Nebenlagen, mit vermieteten oder leerstehenden Gewerbeflächen. Auch ein leerstehendes Ladenlokal im Erdgeschoss ist kein Ausschlusskriterium – wir kalkulieren die Neuvermietung oder Umnutzung selbst.

Handelt es sich um ein überwiegend oder rein gewerblich genutztes Objekt ohne nennenswerten Wohnanteil – etwa Büro, Halle oder Einzelhandel –, ist die Seite Gewerbeimmobilie verkaufen die richtige Anlaufstelle.

Wir kaufen in Nürnberg, Fürth, Erlangen und dem Umland – von Schwabach bis Lauf an der Pegnitz. Kurze Wege bedeuten für Sie: schnelle Besichtigung und ein Ansprechpartner, der die Lage wirklich kennt.

Gut zu wissen: Auch bei Mischobjekten treten wir als direkter Käufer auf – ohne Vermittlung und ohne Provision. Ob ein Ankauf möglich ist, hängt insbesondere von Wohn- und Gewerbeerträgen, Zustand und Unterlagen ab. Eine rechtliche Bindung entsteht erst mit der Beurkundung.

Was wir bei Wohn- und Geschäftshäusern prüfen

Neben Lage und Bausubstanz sehen wir uns vor allem die Ertragsseite an: Wohn- und Gewerbemieten im Verhältnis zur Marktlage, Restlaufzeiten und Verlängerungsoptionen der Gewerbemietverträge, Indexierungen, Nebenkostenstruktur sowie Instandhaltungsstau. Auf dieser Basis entsteht ein nachvollziehbares Kaufangebot – das wir Ihnen offen erläutern.

Hilfreiche Unterlagen

Häufige Fragen

Übernehmen Sie auch die Gewerbemietverträge?
Bestehende Mietverträge bleiben grundsätzlich bestehen. Mit dem rechtlichen Eigentumsübergang tritt der Erwerber nach den gesetzlichen Voraussetzungen in die Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein. Das gilt für Wohn- wie für Gewerbemietverhältnisse.
Das Ladenlokal steht leer – kaufen Sie trotzdem?
Ja. Leerstehende Gewerbeflächen kalkulieren wir realistisch ein und kümmern uns nach dem Kauf selbst um die Neuvermietung.
Bleibt der Verkauf gegenüber den Mietern diskret?
Der Verkauf kann grundsätzlich diskret vorbereitet werden. Wenn für die Prüfung oder Besichtigung ein Zugang zu vermieteten Räumen erforderlich ist, werden Termine rechtzeitig und in Abstimmung mit den Mietern vereinbart.
Wie lange dauert die Prüfung?
Nach Eingang der wichtigsten Angaben erhalten Sie eine erste persönliche Rückmeldung. Die Dauer bis zu einem konkreten Kaufangebot hängt von der Immobilie, den verfügbaren Unterlagen und dem erforderlichen Prüfungsumfang ab.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Steuerliche Auswirkungen hängen von der persönlichen Situation ab und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden. Der konkrete notarielle Ablauf wird vom beauftragten Notariat anhand des Kaufvertrags und der jeweiligen Voraussetzungen erläutert.

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