Notar, Grunderwerbsteuer, Spekulationsfrist, Kreditablösung: Welche Kosten beim Verkauf anfallen, wer sie üblicherweise trägt – und warum beim Direktankauf keine Provision entsteht.
Beim Immobilienverkauf trägt vieles üblicherweise der Käufer (Notar, Grunderwerbsteuer). Auf Verkäuferseite können Energieausweis, Kreditablösung und – bei Verkauf innerhalb der Frist – Spekulationssteuer anfallen. Beim Direktankauf durch Dreifranken Immobilien in Nürnberg, Fürth und Erlangen entfällt die Maklerprovision. Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung.
Beim Immobilienverkauf fallen nicht alle Kosten beim Verkäufer an – vieles trägt üblicherweise der Käufer. Welche Positionen es gibt und wer sie in der Regel zahlt, zeigt dieser Überblick. Bitte beachten Sie: Die folgenden Angaben sind allgemein und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung; die konkrete Höhe und Verteilung hängt vom Einzelfall und der vertraglichen Vereinbarung ab.
Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden; die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Kaufpreis. Die Kosten des Kaufvertrags trägt üblicherweise der Käufer, die Löschung eigener alter Grundschulden in der Regel der Verkäufer.
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Eigentumsübergang an und wird üblicherweise vom Käufer getragen. Der Steuersatz wird von den Bundesländern festgelegt – in Bayern gilt derzeit ein vergleichsweise niedriger Satz. Maßgeblich ist immer der aktuelle Landessatz.
Wird eine nicht selbst genutzte Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder verkauft, kann auf den Gewinn Einkommensteuer anfallen (§ 23 EStG, „privates Veräußerungsgeschäft“). Bei durchgehender Selbstnutzung oder nach Ablauf der Frist ist der Gewinn in der Regel steuerfrei. Ob und in welcher Höhe Steuer anfällt, sollten Sie mit einem Steuerberater klären.
Spätestens zur Besichtigung ist ein gültiger Energieausweis vorzulegen; die Beschaffung liegt beim Verkäufer.
Ist die Immobilie noch finanziert, wird das Darlehen zum Notartermin abgelöst. Bei vorzeitiger Ablösung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Kreditinstitut.
Bei Verkäufen von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt seit 2020 eine Teilungsregel (§§ 656a–656d BGB). Beim Direktankauf durch Dreifranken Immobilien entfällt die Provision vollständig, weil wir selbst als Käufer auftreten und keine Vermittlung stattfindet.
Allgemeine, übliche Verteilung – abweichende Vereinbarungen im Einzelfall sind möglich.
| Position | Wer trägt sie üblicherweise? |
|---|---|
| Notarkosten des Kaufvertrags | in der Regel der Käufer |
| Grunderwerbsteuer | in der Regel der Käufer |
| Löschung eigener Grundschulden | in der Regel der Verkäufer |
| Energieausweis | der Verkäufer (Vorlagepflicht) |
| Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditablösung | der Verkäufer, falls ein laufendes Darlehen vorzeitig abgelöst wird |
| Spekulationssteuer (falls einschlägig) | der Verkäufer, abhängig von Frist und Nutzung |
| Maklerprovision | beim Direktankauf durch Dreifranken Immobilien: entfällt |
Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihre persönliche Situation – insbesondere zu Steuern – wenden Sie sich bitte an Steuerberater beziehungsweise Notariat.
Weil wir selbst als Käufer auftreten, entsteht beim Direktankauf keine Maklerprovision für Sie als Verkäufer. Wie viel das im Vergleich zu einem Maklerverkauf ausmachen kann, überschlagen Sie mit unserem Maklerkosten-Rechner. Weiterführend: Ablauf und Sicherheit beim Notartermin · Unterlagen für den Verkauf · Was ist meine Immobilie wert?
Beim Direktankauf sparen Sie die Provision – fragen Sie unverbindlich Ihr Kaufangebot an.
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