Verkaufen Sie Ihre Eigentumswohnung direkt an einen regionalen Immobilienkäufer – ohne Maklervermittlung und ohne Maklerprovision.
Wer eine Wohnung in Nürnberg verkaufen möchte, steht schnell vor vielen Fragen: Inserieren oder nicht? Welche WEG-Unterlagen werden gebraucht? Was ist mit dem Mietvertrag? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten – und einen Weg, der ohne öffentliche Vermarktung auskommt: den Direktverkauf an uns als regionalen Käufer. Wir kaufen Eigentumswohnungen im gesamten Nürnberger Stadtgebiet an, von der kleinen vermieteten Zwei-Zimmer-Wohnung bis zur großen Etagenwohnung mit Sanierungsbedarf.
Wir nehmen Ihre Wohnung nicht lediglich in die Vermarktung auf. Nach Prüfung der Immobilie treten wir bei Interesse selbst als Käufer auf und unterbreiten Ihnen ein direktes Kaufangebot. Ob ein Ankauf möglich ist, hängt unter anderem von Lage, Zustand, Vermietung, Unterlagen, Eigentümergemeinschaft und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.
Zur Einordnung: Beim Privatverkauf inserieren Sie selbst, organisieren Besichtigungen und verhandeln mit Interessenten – das spart Provision, kostet aber Zeit und setzt Erfahrung voraus. Beim Verkauf über einen Makler übernimmt dieser Vermarktung und Terminorganisation gegen Provision, die Käufersuche bleibt dennoch offen. Beim Direktankauf entfällt die Käufersuche: Sie verhandeln mit einem einzigen Ansprechpartner, der selbst kauft. Welche Variante passt, hängt von Ihren Prioritäten ab – keine ist pauschal die beste.
Der Direktankauf kann vor allem dann passend sein, wenn Sie keine öffentliche Vermarktung wünschen, möglichst wenige Besichtigungen möchten, eine vermietete Wohnung verkaufen, Renovierungen vor dem Verkauf vermeiden wollen, einen direkten Ansprechpartner bevorzugen oder eine nachvollziehbare und planbare Abwicklung suchen. Einen Überblick über unseren Ankauf aller Immobilienarten in der Stadt finden Sie auf der Seite Immobilienankauf Nürnberg.
Nürnbergs Wohnungsbestand ist so vielfältig wie seine Stadtteile. In der Altstadt und in Wöhrd dominieren Bestandswohnungen in historischen und wiederaufgebauten Häusern, oft mit kleinen Eigentümergemeinschaften. Gostenhof, St. Johannis und Maxfeld sind für ihre Altbauten mit Stuck und hohen Decken bekannt – hier spielen Modernisierungsgrad und Hausgeschichte eine große Rolle. Die Nordstadt und Thon mischen Altbau und Nachkriegsbestand, während in der Südstadt viele vermietete Wohnungen aus Gründerzeit und Wiederaufbau zu finden sind.
Östlich prägen Mögeldorf, Erlenstegen und Laufamholz einen gehobeneren, grüneren Bestand mit größeren Wohnungen und Eigentumsanlagen der 1960er- bis 1990er-Jahre. Langwasser steht für Großwohnanlagen mit professioneller Verwaltung und hohen Instandhaltungsthemen wie Aufzügen und Fernwärme. Im Süden und Südwesten – Eibach, Röthenbach, Worzeldorf, Weiherhaus und Katzwang – finden sich viele Wohnungen in kleineren Mehrfamilienhäusern, ebenso in Ziegelstein im Norden.
Für den Verkauf bedeutet das: Wohnungen unterscheiden sich je nach Stadtteil, Gebäudealter, Größe, Vermietung, Zustand und Eigentümergemeinschaft erheblich. Eine pauschale Preisangabe ohne Prüfung wäre unseriös – deshalb sehen wir uns jede Wohnung einzeln an.
Eine bezugsfreie Wohnung spricht Kapitalanleger und Selbstnutzer gleichermaßen an – die mögliche Eigennutzung ist für viele Käufer entscheidend. Für die Bewertung zählen Zustand und Renovierungsbedarf, Grundriss und Wohnfläche ebenso wie Hausgeld und die Höhe der Instandhaltungsrücklage. Halten Sie nach Möglichkeit den Energieausweis bereit. Die Übergabe stimmen wir flexibel auf Ihren Zeitplan ab – auch ein späterer Auszug ist verhandelbar. Vorhandenes Inventar wie eine Einbauküche kann mitverkauft und im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden.
Bestehende Mietverträge bleiben grundsätzlich bestehen. Mit dem rechtlichen Eigentumsübergang tritt der Erwerber nach den gesetzlichen Voraussetzungen in die Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein. Für die Prüfung sind Mietvertrag, Miethöhe, Mietkaution, Betriebskosten, Hausgeld und mögliche Mietrückstände relevant – als Käufer vermieteter Wohnungen kalkulieren wir mit diesen Zahlen. Wenn für die Prüfung oder Besichtigung ein Zugang zur Wohnung erforderlich ist, werden Termine rechtzeitig und in Abstimmung mit den Mietern organisiert. Mehr dazu im Ratgeber vermietete Wohnung verkaufen.
Bei Eigentumswohnungen kommt zu den üblichen Objektunterlagen die Ebene der Eigentümergemeinschaft (WEG) hinzu. Diese Dokumente sind für ein fundiertes Kaufangebot besonders aussagekräftig:
Nicht alle Unterlagen müssen bereits bei der ersten Anfrage vorliegen. Vor einem konkreten Kaufangebot werden jedoch die wesentlichen Objekt- und WEG-Unterlagen benötigt. Vieles davon stellt die Hausverwaltung bereit – bei der Beschaffung unterstützen wir Sie. Eine allgemeine Übersicht bietet unser Ratgeber Unterlagen für den Immobilienverkauf.
Steht in der Eigentümergemeinschaft eine Dachsanierung, Fassadensanierung, ein Heizungstausch, neue Fenster, eine Aufzugsmodernisierung oder die Erneuerung von Leitungen an? Solche Maßnahmen – ebenso wie Feuchtigkeitsschäden oder Renovierungsbedarf innerhalb der Wohnung – verunsichern viele private Kaufinteressenten. Auch eine beschlossene Sonderumlage oder eine niedrige Instandhaltungsrücklage wirft im klassischen Verkauf oft Fragen auf.
Beschlossene oder absehbare Sanierungsmaßnahmen können den Wert und die Kalkulation einer Wohnung beeinflussen. Wichtig ist eine transparente Prüfung der vorhandenen Protokolle, Beschlüsse und Kosten. Genau das übernehmen wir: Wir rechnen anstehende Kosten offen in unser Angebot ein und kaufen die Wohnung im Ist-Zustand – Sie müssen weder renovieren noch die Sanierung abwarten. Solche Wohnungen sind keineswegs unverkäuflich; entscheidend ist eine ehrliche Kalkulation. Vertiefend: sanierungsbedürftige Immobilie verkaufen.
Je nach Ausgangslage gelten eigene Spielregeln – hier finden Sie vertiefende Seiten.
Bei einer geerbten Eigentumswohnung müssen häufig zunächst Eigentumsverhältnisse, Grundbuch, Nachlassunterlagen und mögliche Miteigentümer geklärt werden.
Mehr erfahren →Mehrere Miterben, eine Wohnung: Der Verkauf gelingt, wenn alle mitwirken – wir koordinieren die Abwicklung mit allen Beteiligten.
Mehr erfahren →Wenn die gemeinsame Wohnung aufgeteilt werden soll, kann ein planbarer und transparenter Verkauf für klare Verhältnisse sorgen.
Mehr erfahren →Mietvertrag, Kaution, Betriebskosten: Was beim Verkauf mit laufendem Mietverhältnis zu beachten ist – und warum es für uns Alltag ist.
Mehr erfahren →Ein eingetragenes Wohnrecht schränkt die Nutzung ein und beeinflusst den Preis – ein Verkauf ist dennoch möglich.
Mehr erfahren →Beim Nießbrauch behält der Berechtigte Nutzung und Mieteinnahmen – was das für den Wohnungsverkauf bedeutet.
Mehr erfahren →Fünf Schritte – transparent und ohne Zeitdruck. Ausführlich erklärt auf unserer Ablauf-Seite.
Über unser Anfrageformular oder telefonisch – kostenlos und ohne Verpflichtung.
Adresse, Wohnfläche, Baujahr, Vermietungsstatus – plus die Unterlagen, die Sie bereits zur Hand haben.
Wir prüfen die Angaben, sichten die WEG-Unterlagen und vereinbaren einen Termin – bei vermieteten Wohnungen rechtzeitig mit den Mietern abgestimmt.
Nach der Prüfung erhalten Sie bei Interesse ein direktes Kaufangebot mit nachvollziehbarer Begründung.
Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags und Eintritt der vertraglichen Voraussetzungen versendet der Notar die Fälligkeitsmitteilung. Anschließend erfolgt die Kaufpreiszahlung an die vorgesehenen Empfänger. Details im Ratgeber Notartermin.
Eine rechtliche Bindung entsteht erst durch den notariell beurkundeten Kaufvertrag.
Der Wert einer Eigentumswohnung ergibt sich aus dem Zusammenspiel vieler Faktoren: der Mikrolage innerhalb des Stadtteils, Wohnfläche und Zimmeranzahl, der Etage und dem Vorhandensein eines Aufzugs, Balkon oder Terrasse sowie Stellplatz oder Garage. Hinzu kommen Baujahr, energetischer Zustand und Renovierungszustand der Wohnung selbst.
Bei Eigentumswohnungen kommt die WEG-Ebene dazu: Hausgeld, Rücklagen, beschlossene Sonderumlagen und der Zustand des Gemeinschaftseigentums – etwa Dach, Fassade, Treppenhaus und Heizung. Bei vermieteten Wohnungen spielen Vermietung und Miethöhe eine zentrale Rolle. Auch der Grundriss sowie Rechte und Belastungen im Grundbuch fließen in die Bewertung ein.
Eine erste Onlineangabe kann nur eine grobe Orientierung liefern. Ein konkretes Kaufangebot setzt die Prüfung der Wohnung und der wesentlichen Unterlagen voraus. Unsere Kalkulation legen wir Ihnen offen dar – Sie können sie in Ruhe prüfen und vergleichen.
Jede Verkaufsform hat ihre Berechtigung. Die Tabelle hilft bei der Einordnung – welche Variante passt, hängt von Wohnung, Zeitplan und Ihren Prioritäten ab.
| Thema | Direktankauf | Privatverkauf | Maklerverkauf |
|---|---|---|---|
| Käufer | Steht fest – wir kaufen selbst | Muss selbst gefunden werden | Wird vom Makler gesucht |
| Vermarktung | Keine – ohne Inserate | Eigenes Inserat nötig | Exposé und Portale |
| Besichtigungstermine | In der Regel ein Termin | Mehrere, selbst organisiert | Mehrere, vom Makler organisiert |
| Maklerprovision | Keine | Keine | Ja, nach Vereinbarung |
| Zeitaufwand des Eigentümers | Gering | Hoch | Mittel |
| Preisfindung | Kalkuliertes Direktangebot* | Eigene Einschätzung, Verhandlung | Markteinschätzung des Maklers, Verhandlung |
| Prüfung der Unterlagen | Übernehmen wir | Aufgabe des Verkäufers | Unterstützung durch Makler |
| Öffentliche Inserate | Nein | Ja | Ja |
| Eignung für vermietete Wohnungen | Gut – Mietverhältnis wird übernommen | Eingeschränkt – Zielgruppe Kapitalanleger | Möglich – abhängig von Nachfrage |
* Der Käufer kalkuliert eigene Kosten, Risiken und Investitionen in sein Angebot ein. Allgemeine Informationen zum Wohnungsverkauf in der Region finden Sie auf der Seite Wohnung verkaufen in Nürnberg, Fürth und Erlangen sowie in unserem Ratgeber.
Ja. Wir vermitteln Ihre Wohnung nicht an Dritte, sondern treten nach der Prüfung bei Interesse selbst als Käufer auf und unterbreiten Ihnen ein direktes Kaufangebot.
Nein. Wir sind ein regionaler Immobilienkäufer. Es entsteht kein Maklervertrag, und Ihre Wohnung wird nicht in Portalen inseriert.
Nein. Da wir nicht vermitteln, sondern selbst kaufen, fällt keine Maklerprovision an – weder für Sie noch versteckt im Ablauf.
Ja. Anfrage und Prüfung sind kostenlos und unverbindlich. Eine rechtliche Bindung entsteht erst durch den notariell beurkundeten Kaufvertrag.
Ja. Vermietete Eigentumswohnungen gehören zu unserem Schwerpunkt – auch bei langjährigen Mietverhältnissen oder unterdurchschnittlicher Miete.
Bestehende Mietverträge bleiben grundsätzlich bestehen. Mit dem rechtlichen Eigentumsübergang tritt der Erwerber nach den gesetzlichen Voraussetzungen in die Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters ein.
Für die erste Einschätzung genügen Eckdaten wie Adresse, Wohnfläche, Baujahr und Zustand. Vor einem konkreten Kaufangebot sind vor allem Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Hausgeldabrechnung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und der Energieausweis wichtig – Details finden Sie im Unterlagen-Abschnitt dieser Seite.
Ja. Nicht alles muss bei der ersten Anfrage vorliegen. Fehlende WEG-Unterlagen lassen sich meist über die Hausverwaltung beschaffen – dabei unterstützen wir Sie.
Ja. Renovierungs- oder Sanierungsbedarf ist kein Ausschlusskriterium. Der Zustand fließt offen in die Kalkulation des Kaufangebots ein.
Beschlossene oder geplante Sonderumlagen sollten Sie offenlegen. Wir prüfen die Beschlüsse und Protokolle und berücksichtigen die Kosten transparent im Angebot – ein Verkauf bleibt in der Regel trotzdem möglich.
Ja. Häufig sind zunächst Erbnachweis (Erbschein oder notarielles Testament) und die Grundbuchberichtigung zu klären. Sie können uns die Wohnung aber schon vorher unverbindlich vorstellen.
Ja, wenn alle Miterben dem Verkauf zustimmen und beim Notartermin mitwirken oder sich vertreten lassen. Ein einzelner Miterbe kann die Wohnung nicht allein verkaufen.
Auf Basis von Lage, Wohnfläche, Zustand, Vermietungssituation, Hausgeld, Rücklagen und dem Zustand des Gemeinschaftseigentums. Unsere Kalkulation erläutern wir Ihnen nachvollziehbar im Gespräch.
Nein. Wir kaufen im Ist-Zustand. Ob sich einzelne Maßnahmen vor dem Verkauf lohnen, hängt von Kosten, Zustand und möglichem Mehrerlös ab – meist ist das beim Direktverkauf nicht nötig.
Ja. Es gibt keine öffentliche Vermarktung, keine Inserate und keine Schilder. Wir behandeln Ihre Anfrage vertraulich und gestalten den Verkauf so diskret, wie es der konkrete Ablauf ermöglicht.
Wenn für die Prüfung oder Besichtigung ein Zugang zur Wohnung erforderlich ist, werden Termine rechtzeitig und in Abstimmung mit den Mietern organisiert – rücksichtsvoll und in der Regel mit einem einzigen Termin.
Erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag. Anfrage, Besichtigung und Kaufangebot sind davor für Sie unverbindlich.
Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags und Eintritt der vertraglichen Voraussetzungen versendet der Notar die Fälligkeitsmitteilung. Anschließend erfolgt die Kaufpreiszahlung an die vorgesehenen Empfänger – etwa zur Ablösung von Krediten und der Restbetrag an Sie.
Wir prüfen Wohnungen im gesamten Stadtgebiet – von der Altstadt über die Südstadt bis Langwasser, Eibach oder Ziegelstein. Jede Anfrage wird einzeln bewertet.
Ja. Tiefgaragenstellplätze, Außenstellplätze oder Garagen geben Sie einfach in der Anfrage mit an – sie werden mitbewertet. Ist der Stellplatz ein eigenes Teileigentum, wird er im Kaufvertrag entsprechend mit aufgenommen.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle rechtliche Beratung. Steuerliche Auswirkungen hängen von der persönlichen Situation ab und sollten mit einem Steuerberater geklärt werden. Der konkrete notarielle Ablauf wird vom beauftragten Notariat anhand des Kaufvertrags und der jeweiligen Voraussetzungen erläutert.
Übermitteln Sie uns die Eckdaten Ihrer Eigentumswohnung – wir melden uns persönlich mit einer ehrlichen Einschätzung.
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